Auflage 1. Nachtragsvoranschlag 2024

Der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2024 liegt in der Zeit von 3. Juni 2024 bis inkl. 17. Juni 2024 während der Amtsstunden im Gemeindeamt der Marktgemeinde Perchtoldsdorf, Finanzabteilung, Zimmer 258, zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen beim Gemeindeamt einbringen.

Unter nachstehendem Link können Sie in die Materialien zum Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2024 Einsicht nehmen.

Bitte beachten Sie, dass es sich beim 1. Nachtragsvoranschlag 2024 zum gegenwärtigen Zeitpunkt um einen Entwurf handelt. Während des Auflagezeitraumes bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat am 20. Juni 2024 können sich noch Änderungen bzw. Korrekturen ergeben.


Anfragen zum 1. Nachtragsvoranschlag 2024 richten Sie bitte an den Referenten, Herrn Mag. Wolfgang Hussian, geschäftsführender Gemeinderat. Kurzfristige Anmeldung erbeten unter: T 01/866 83 – 220.

04.06.2024