Boden: Kostbare, nicht vermehrbare Lebensressource

Das hochkarätige Panel des Themenabends

Das hochkarätige Panel des Themenabends zu Bodenverbrauch und -versiegelung: (v.l.n.r.) Maximilian Rieder, MSc, Dipl.-Ing. Richard Leputsch, Dipl.-Ing.in Irene Hartl-Schifko, Dipl.-Ing. Johannes Leoni, Bürgermeisterin Andrea Kö, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Arthur Kanonier und Dipl.-Ing. Wolfgang Hinker. 

Vitale und gesunde Böden zu erhalten ist Grundlage und Vorgabe der örtlichen Raumordnung. Grund und Boden in Perchtoldsdorf stehen jedoch im Spannungsfeld unterschiedlichster Nutzungsinteressen und Anforderungen, die gestern Abend bei einer Enquete zum Thema „Bodenversiegelung und Bodenverbrauch“ im Kulturzentrum ausgeleuchtet wurden. 

Entkoppelung von Bodenversiegelung und Ortsentwicklung 

„Boden ist eine beschränkt vorhandene, nicht vermehrbare Lebensressource. Daher spielt der Umgang damit eine ganz zentrale Rolle in den kommunalen Überlegungen, etwa zum in Ausarbeitung begriffenen Umweltleitbild der Marktgemeinde“, so Bürgermeisterin Andrea Kö, die ein hochkarätiges Panel begrüßen konnte: Univ.-Prof. Arthur Kanonier, Leiter Forschungsbereich Bodenpolitik und Bodenmanagement TU Wien, Irene Hartl-Schifko vom Amt der NÖ Landesregierung, Richard Leputsch vom Ziviltechnikerbüro Lengyel, Ingenieurgeologe Maximilian Rieder vom Büro Weixelberger und Wolfgang Hinker von Wasser+Umwelt Binder & Hinker. Der Bürgerbeteiligungsprozess um eine nachhaltige Ortsentwicklung, der 2019 in Gang gesetzt wurde, wird im Herbst fortgesetzt. 

Anteil Versiegelung an Gesamtfläche zwischen 19 und 24 Prozent 

In Perchtoldsdorf mit rund 12,6 Quadratkilometern Gemeindefläche stehen nach Angaben der Statistik Austria 76 Prozent unversiegelter Flächen wie Wald, Weinbaugebiet, Gärten und Gewässern 24 Prozent Bau- und Verkehrsfläche gegenüber. Laut Datenmaterial des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen und des Umweltbundesamts liegt die Versiegelungsquote sogar nur bei 19 Prozent. Im Bauland-Wohngebiet sind rund 80 Prozent der Liegenschaften mit einer Widmungsbeschränkung belegt, die die Errichtung von mehr als zwei Wohneinheiten ausschließt und den grünflächigen Charakter des Siedlungsgebiets erhalten soll. 

05.06.2024