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Vorsitz: Amtierender Bürgermeister/Bürgermeisterin oder Vizebürgermeister/Vizebürgermeisterin
Mitglieder: zuständiger geschäftsführender Gemeinderat / stv. Ausschuss-Obmann Obmann Prüfungsausschuss / stv. Prüfungsausschuss-Obmann Zuständiger Abteilungsleiter (-leiterin) / stv. Abt. Leiter zuständiger Sachbearbeiter (-arbeiterin)
Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht: Ersteller der Ausschreibung Rechtsberatung
Die Einberufung der Kommission erfolgt aufgrund Bürgermeister-Entscheid.