Förderung der Lehrlingsausbildung

Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, bekommen bis 31. Jänner 2026 (einlangend bei der Gemeinde) über ein formloses Ansuchen bei der Gemeinde die für die Lehrlingsentschädigungen bzw. für Löhne/Gehälter von zur Ausbildung berechtigte Bedienstete bezahlte Kommunalsteuer quartalsweise rückerstattet.

Dem formlosen Antrag auf Erstattung der bezahlten Kommunalsteuer sind die Lehrberechtigung des/der Ausbildner sowie die für die Berechnung der Kommunalsteuer relevanten Daten des Ausbildners und des/der Lehrlings/der Lehrlinge beizuschließen (Gemeinderatsbeschluss vom 7. November 1996).

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Perchtoldsdorf hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2025 die ersatzlose und dauerhafte Einstellung der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Perchtoldsdorf mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1997 beschlossene Förderung der Lehrlingsausbildung mit Ablauf des Jahres 2025 beschlossen. Daher sind Antragstellungen an die Marktgemeinde Perchtoldsdorf nur mehr bis 31. Jänner 2026 möglich.


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Angelika Mühlberger
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